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18. August 2014
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat auf das Urteil des EuGH vom 13.05.2014 (Aktenzeichen: C-131/12) reagiert und einen Löschantrag online gestellt. Die Antragsteller müssen ihren Anspruch begründen und eine Kopie des Ausweises hochladen, um sich zu identifizieren. Dadurch soll ein Missbrauch der Funktion vermieden werden. In diesem Zusammenhang hat, wie das Handelsblatt berichtete, auch der zuständige Staatssekretär […]
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