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20. Juni 2012
Darüber hatte im Rahmen eines laufenden Verfahrens das Amtsgericht in Reutlingen zu entscheiden und kam zu dem Ergebnis, dass dies zeitlich nur sehr begrenzt erlaubt ist. Nämlich nach Auffassung des zuständigen Richters nur maximal drei Tage lang. Aufgrund von Ermittlungen gegen einen Dritten wurden auch Festplatten bei dem zuständigen Provider beschlagnahmt. Bis dahin gängige Ermittlungspraxis. […]
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