20. Juni 2012

Wie lange dürfen Firmen-Festplatten von der Polizei eigentlich beschlagnahmt werden?

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Darüber hatte im Rahmen eines laufenden Verfahrens das Amtsgericht in Reutlingen zu entscheiden und kam zu dem Ergebnis, dass dies zeitlich nur sehr begrenzt erlaubt ist. Nämlich nach Auffassung des zuständigen Richters nur maximal drei Tage lang.
Aufgrund von Ermittlungen gegen einen Dritten wurden auch Festplatten bei dem zuständigen Provider beschlagnahmt. Bis dahin gängige Ermittlungspraxis. Logischerweise befanden sich auf diesen Festplatten nicht nur Daten des Beschuldigten sondern auch von weiteren Kunden. Aufgrund der Polizei-Aktion lag der Dienst danach zunächst brach.
Das AG Reutlingen hat nun durch den Ermittlungsrichter entschieden, dass diese Platten höchstens für drei Tage beschlagnahmt werden dürfen und nicht länger, da die Aktion erheblich in die Rechte Dritter (hier: des Providers) eingreift und ansonsten nicht mehr verhältnismäßig wäre.
Ebenso könnten die Platten direkt vor Ort von der Polizei kopiert werden, was ein Mitnehmen derselben ohnehin überflüssig machen würde. Allerdings betonen die Richter, dass nichts anderes gelte, wenn der Provider fahrlässig keine Sicherheitskopien angefertigt habe. Das heißt, dass dann der komplette Dienst tatsächlich für drei Tage lang brach liegen könnte.

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