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20. August 2013
Das Kammergericht in Berlin hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses festgestellt (Beschluss v. 04.07.2013 - Az.: 23 U 206/11), dass eine zeitliche Befristung von Gutscheinen - hier Groupon-Gutscheine - erlaubt sein kann. Schon das Landgericht in Berlin hatte geurteilt (Urteil v. 25.10.2011 - Az.: 15 O 663/10), dass eine zeitliche Befristung der Gutscheine von Groupon rechtlich […]
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