31. Mai 2013
Die Begründung des Bundesgerichtshofs (VI ZR 269/12) zu seiner Autokomplete-Entscheidung liegt nunmehr auch im Volltext vor. Die wesentlichen Grundsätze lassen sich dabei noch einmal wie folgt zusammenfassen: 1. Der BGH hat zunächst festgestellt, dass zwischen den vorgeschlagenen Suchbegriffen und dem Kläger ein „sachlicher Zusammenhang“ besteht. Der BGH hat dies wie folgt begründet: „Der Internetnutzer erwartet […]
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