9. Juli 2011
Die ehemalige Tagessprecherin, Eva Herman, klagte gegen ein Zitat im "Hamburger Abendblatt". Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Journalistin nicht beinträchtigt ist. Dem Rechtsstreit lag ein Zitat der ehemaligen Tagesschausprecherin aus einer Pressekonferenz aus dem Jahr 2007 zu Grunde, welches ihrer Ansicht nach durch das "Hamburger Abendblatt" falsch wiedergegeben worden sei und […]
Zum Beitrag