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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
25. Juni 2013
Immer wieder stellt sich die Frage, wer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen bei ehrenrührigen Behauptungen die Darlegungs- und Beweislast trägt.  In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Verbreiter solcher Behauptungen, unabhängig von der Beweislast, eine erweiterte Darlegungslast hat (BGH, NJW 1974, 710). Diese erweiterte Darlegungslast wird zu einer echten […]
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