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10. Februar 2017
Das Landgericht Hamburg ( 324 O 402/16) hat heute in einem Hauptsachverfahren entschieden, dass Teile des Gedichts von Böhmermann mit dem Titel  "Schmähkritik" weiterhin verboten bleiben. In der Pressemitteilung des Gericht heißt es hierzu wie folgt: "Das Gericht hat in seinem heute verkündeten Urteil dieselben Passagen wie im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, der Klage – der […]
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