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25. Oktober 2011
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid kann jedenfalls dann zurückgewiesen werden, wenn der Beklagte allzu sorglos die Post von seiner Mutter bearbeiten lässt und diese den Vollstreckungsbescheid aus Versehen falsch weiter leitet, sodass ihn der Beklagte nie zu Gesicht bekam. Das entschied das AG Donaueschingen in […]
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