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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
24. Juli 2012
Überlässt man als Vermieter einem Dritten eine Location bzw. Räumlichkeit, so haftet man nicht für etwaige nicht bezahlte GEMA-Vergütungen, die vom Dritten nicht ordnungsgemäß bezahlt wurden. Das entschieden nun die Richter des LG Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren (LG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012 - Az.: 23 S 296/11). Die GEMA hatte einen Betreiber einer Diskothek […]
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