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4. September 2017
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom  29.6.2017 (Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 597/16)  festgehalten, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers (nicht nur bei Verdacht auf Straftaten) kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein kann. Konkret ginge es um […]
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