27. Januar 2014

SV Sandhausen vor Arbeitsgericht erfolgreich

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der SV Sandhausen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain, hat in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Mannheim – Kammern Heidelberg – den Rechtsstreit mit einem Spieler um eine Nichtabstiegsprämie gewonnen.

Was war passiert: Der SV Sandhausen beendete die 2. Bundesliga in der Saison 2012/2013 auf Platz 17. Er war damit sportlicher Absteiger. Danach verweigerte der DFB jedoch dem MSV Duisburg die Lizenz für die 2. Bundesliga 2013/2014, weshalb der MSV Duisburg in die 3. Liga absteigen musste, obwohl er als Tabellenelfter den sportlichen Klassenerhalt für die 2. Bundesliga gesichert hatte. Dadurch, und weil sich in den Relegationsspielen Dynamo Dresen gegen den VfL Osnabrück durchsetzte, qualifizierte sich der SV Sandhausen auf Umwegen doch noch für die 2. Bundesliga in der Saison 2013/2014. Im Arbeitsvertrag mit dem Spieler war geregelt, dass die Nichtabstiegsprämie nur bei „sportlichem Klassenerhalt“ zu zahlen sein soll. 

Der Spieler stellte sich auf den Standpunkt, dass der 17. Tabellenplatz auch noch eine sportliche Leistung im Sinne dieser Klausel gewesen sei (weil der 18. Tabellenplatz ja dieses Ergebnis nicht ermöglicht hätte), während der Verein argumentierte, unter sportlichem Klassenerhalt sei ganz klar eine Platzierung auf Platz 15 oder besser oder aber eine erfolgreiche Relegation auf Platz 16 zu verstehen.

Das Arbeitsgericht gab dem Verein insbesondere mit der Begründung Recht, dass mit der Prämie eine Leistung des Spielers belohnt werden solle, die nicht darin gesehen werden könne, dass ein dritter Verein keine Lizenz erhält. 

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