Vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Himmer von der Kanzlei Schickhardt Rechtsanwälte konnte der SC Paderborn 07 die Klage des ehemaliger Geschäftsführer erfolgreich vor dem Landgericht Paderborn abwehren. Der Geschäftsführer hat gegen die am 4. Mai 2020 gegenüber ihm ausgesprochene fristlose Kündigung Klage eingereicht.
Das Landgericht (Aktenzeichen 4 O 400/20) hat entschieden, die Klage des ehemaligen Geschäftsführers vollständig abzuweisen.
Bei dem Verfahren ging es im Wesentlichen um Aussagen des Managers gegenüber der Mannschaft, die er bei seiner Verabschiedung nach seiner Freistellung als Geschäftsführer getätigt hatte.
Zunächst war das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Paderborn anhängig, wurde aufgrund der Geschäftsführerstellung des Klägers jedoch an das Landgericht verwiesen.
Eine ausführliche Urteilsbegründung folgt in den kommenden Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.