11. April 2013

Darf ein Chefarzt wegen einer beleidigenden Email an die Geschäftsführung fristlos gekündigt werden?

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Der leitende Chefarzt einer Augenklinik ist von der städtischen Klinikums GmbH wegen einer Email, in der der Chefarzt den Geschäftsführer des Klinikums "untechnisch" der Lüge und der Korruption bezichtigt, fristlos entlassen worden (Hintergründe zum Verfahren).

 Unser Arbeitsrechtsspezialist Dr. Thomma hat für den Chefarzt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Mannheim erhoben und die vorläufige Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beantragt. Dieser Klage ist am vergangenen Donnerstag in erster Instanz vom Arbeitsgericht Mannheim vollumfänglich stattgegeben worden. Die Urteilsgründe liegen zwar noch nicht vor, doch dürfte das Arbeitsgericht Mannheim im Rahmen der gebotenen Abwägung zu dem Schluss gelangt sein, dass bei Betrachtung aller zu berücksichtigenden Umstände die (hohe) Schwelle, bei der ein Arbeitgeber ohne vorherige einschlägige Abmahnung gleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung aussprechen darf, nicht überschritten war. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird dies noch näher verifiziert werden können. Aufgrund des Weiterbeschäftigungsantrags wird es dem Chefarzt jetzt möglich sein, selbst im Falle einer Berufungseinlegung durch das Klinikum, wieder als Leiter der Augenklinik Patienten zu behandeln.

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