9. Februar 2015

DFB-Sportgericht reduziert Sperre für Jérôme Boateng

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

In der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht wurde die Sperre für Jérôme Boateng, vertreten durch Dr. Joachim Rain, von ursprünglich 3 auf 2 Spiele reduziert.
Was war passiert:
Im Spiel zwischen Bayern München und Schalke 04 am 3.2.2015 brachte Jérôme Boateng in der 17. Spielminute seinen Schalker Gegenspieler Sidney Sam zu Fall.  Der Schiedsrichter erkannte auf "Notbremse", gab Elfmeter für Schalke und stellte Jérôme Boateng vom Platz.
Manuel Neuer hielt den fälligen Elfmeter.
Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass in solchen Fällen die Sperre 2 Spiele beträgt, wenn der Elfmeter nicht verwandelt wird und lediglich 1 Spiel, wenn er verwandelt wird.
Hier kam hinzu, dass Jérôme Boateng bereits am Ende der vergangenen Spielzeit einen Platzverweis erhalten hat, was grundsätzlich zu einer Straferhöhung von einem Spiel führt, weshalb zunächst auch eine Strafe von 3 Spielen verhängt wurde.
Auf den Einspruch des Spielers und des FC Bayern München hin wurde die Sperre auf 2 Spiele reduziert. Es wurde anerkannt, dass bei einer "Notbremse" die automatische Straferhöhung wegen Vorstrafe nicht ohne weiteres gerechtfertigt ist. Ferner folgte das Sportgericht der Argumentation der Verteidigung, dass es nicht sein könne, das die Frage, ob die gegnerische Mannschaft den Elfmeter verwandelt oder nicht sich gleich in 2 Spielen Unterschied auswirkt (wäre der Elfmeter verwandelt worden, hätte die Sperre nur 1 Spiel betragen, bei Sperren von nur 1 Spiel blieben aber Vorstrafen schon seit einiger Zeit unberücksichtigt).
Jérôme Boateng ist damit bereits beim Spiel des FC Bayern in Paderborn wieder spielberechtigt.

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