Die zunehmende Verbreitung von Deepfakes stellt insbesondere Prominente, Künstler und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Bei der diesjährigen Music Lawyers Reception des Bundesverbands der Deutschen Musikindustrie im Rahmen des Reeperbahnfestivals wurde auch über die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt ((Beschluss vom 04.03.2025 - 16 W 10/25) diskutiert. Das Oberlandesgericht hat Maßstäbe für die Verantwortung von Plattformbetreibern wie Meta bei der Löschung rechtsverletzender Inhalte gesetzt. Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum.
1. Im entschiedenen Fall verlangte Dr. Eckart von Hirschhausen von Meta die Löschung eines Deepfake-Videos, das ihn scheinbar für Abnehmprodukte werben ließ. Nach seinem Hinweis entfernte Meta das beanstandete Video zwar, ließ jedoch ein fast identisches Video weiterhin online. Das OLG Frankfurt hat klar gemacht: Wird ein rechtsverletzender Inhalt gemeldet, müssen Hostprovider nicht nur dieses, sondern auch sinngleiche Inhalte proaktiv identifizieren und entfernen – ohne dass es weiterer Aufforderungen bedarf. Sinngleiche Inhalte sind solche, die trotz kleiner Abweichungen im Gesamteindruck identisch sind. Damit hebt das Gericht die Schutzpflichten gegenüber Betroffenen deutlich an und stärkt ausdrücklich deren Rechte.
2. Die Frage, wie weit diese Prüf- und Löschpflichten reichen müssen, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Parallel zum Frankfurter Fall liegt die Thematik aktuell auch dem Bundesgerichtshof vor und wird dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Entscheidung aus Frankfurt dürfte daher Signalwirkung entfalten und mögliche europaweite Standards beeinflussen.
3. Ich teile die Auffassung des OLG Frankfurt ausdrücklich: Insbesondere für Betroffene von Deepfakes, sei es im Musikbereich, bei öffentlichen Persönlichkeiten oder im Unternehmenskontext, empfiehlt es sich, entschlossen gegen Fälschungen und missbräuchliche Nutzung vorzugehen.
Die aktuelle Rechtsprechung unterstützt Geschädigte darin, Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen und so den rechtlichen Schutz ihrer Rechte effizient durchzusetzen.
Die Entwicklung zeigt: Anbieter von digitalen Plattformen stehen zunehmend in der Pflicht, nicht nur auf Hinweise zu reagieren, sondern auch proaktiv für den Schutz vor Fake-Inhalten zu sorgen. Für Betroffene lohnt es sich, Verstöße konsequent zu melden und ihre Rechte durchzusetzen. Die weitere Entwicklung, insbesondere die Entscheidungen des BGH und EuGH, werden aufmerksam zu verfolgen sein.