4. Mai 2012

Was darf Werbung?

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Dieter Bohlen beanstandet eine Zigarettenwerbung, dessen Text sich auf den Streit über sein Buch „Hinter den Kulissen“ bezieht.
Dieser lautet wie folgt:
                        „Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.“ 
Das von Ernst August Prinz von Hannover beanstandete Werbeplakat des gleichen Tabakkonzerns zeigt eine zerknüllte Zigarettenschachtel mit dem Werbetext
                         „War das Ernst? oder August?“ 
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zunächst die Welle für Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover entschieden. Der Zigarettenhersteller wurde zur Bezahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 35.000,00 € an Dieter Bohlen und in Höhe von 60.000,00 € an Ernst August Prinz von Hannover verurteilt. Die Revision konnte der Zigarettenhersteller jedoch zu seinen Gunsten entscheiden. Der BGH kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass auch Werbung dem Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) unterliegt und Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse im Rahmen der Werbung aufgearbeitet werden dürfen, wenn nicht der Eindruck entsteht, dass der Betroffene hinter der Werbung stehe. Die Entscheidung des BGH liegt in einer Linie mit einer Entscheidung in dem sogenannten Bereich des Rechts am eigenen Bild. Der BGH musste sich dabei mit der Frage befassen, ob die Verwendung eines Bildnisses von Oskar Lafontaine im Rahmen einer Werbung des Autovermieters Sixt zulässig ist. Der Autovermieter Sixt hatte den Rücktritt von Oskar Lavontaine als SPD-Finanzminister thematisiert. In dem Werbeplakat waren die Fotos der Regierungsmitglieder zu sehen. Das Bild von Lafontaine war durchgestrichen, und der Werbetext lautete: 
                        „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“
 Der BGH wies auch hier die Klage ab. Es ist zu begrüßen, dass die Entscheidung des BGH nunmehr noch einmal auf anderer Ebene überprüft wird. Auch Personen der Zeitgeschichte müssen es nicht ertragen, um jeden Preis ohne ihre Einwilligung kommerzialisiert zu werden.
 
 

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