15. April 2020

Wann liegt eine Großveranstaltung vor?

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

 Großveranstaltungen sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben sich heute hierauf verständigt. Für alle Veranstalter stellt sich nun die Frage wann liegt eine Großveranstaltung vor? Die Ausgestaltung dieses Verbotes, soll durch die Bundesländer erfolgen. Es wird daher spannend sein zu beobachten, wie die Länder morgen oder in den nächsten Tagen in ihren Verordnungen diesen Punkt umsetzten. Sollte eine Veranstaltung vom Verbot erfasst sein, empfiehlt es sich für den Veranstalter unverzüglich den Versicherer über die Absage der Veranstaltung zu informieren. Den Veranstalter triff insoweit eine Obliegenheit. Informiert er den Versicherer nicht unverzüglich droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Entgegen anders lautender Gerüchte ist es nicht so, dass es grundsätzlich keinen Versicherungsschutz im Falle der Pandemie gibt. Dies ist in den Versicherungsbedingungen unterschiedlich geregelt. Ein Blick in diese lohnt sich daher in jedem Fall.

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