Darf ein Arbeitgeber die private Nutzung des Internetz durch einen Arbeitnehmer überwachen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 5.9.2017 -61496/08) hat hierzu eine durchaus wegweisende Entscheidung getroffen. Der Gerichtshof für Menschenrechte hielt in seinem Urteil fest, dass die Überwachung bzw. Aufzeichnung der Kommunikation den Arbeitnehmer in seinen Rechten aus Art. 8 EMRK verletzt habe. Eine rechtmäßige Überwachung setzt voraus, dass diese verhältnismäßig ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschäftigte vorab über die Möglichkeit, die Art und das Ausmaß von Kontrollen informiert wurde.