10. August 2012

Teilerfolg für Eintracht Frankfurt

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Bundesgericht des DFB hat auf die Berufung  der Eintracht Frankfurt Fußball AG hin das Urteil des DFB Sportgerichts abgeändert. Die Eintracht darf ihr erstes Bundesliga-Heimspiel am 25. August vor 31.500 Zuschauern austragen. Das DFB Sportgericht hatte nur 20.000 Zuschauer zugelassen.
Das Gericht musste sich mit den Ausschreitungen von Fans in den letzen drei Spielen der vergangenen Saison beschäftigen. Das Bundesgericht unter Vorsitz von Götz Eilers begründete die Entscheidung u.a. damit, dass alle von Eintracht Frankfurt getroffenen Maßnahmen überzeugend und begrüßenswert sind.

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21 September 2018

Willems: Sperre reduziert

Christoph Schickhardt hat für  Jetro Willems vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt heute  vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Reduzierung der Sperre erwirkt.  Das Gericht  reduzierte die Sperre um eine Partie auf nur noch zwei Spiele und eine Geldstrafe.
16 Juli 2012

Eintracht Frankfurt gewinnt vor dem CAS

Eintracht Frankfurt, vertreten durch RA Dr. Joachim Rain, hat seinen Streit mit dem tschechischen Club FK Teplice auch in 2. Instanz vor dem CAS erfolgreich gestalten können. Worum ging es? In einem Transfervertrag mit FK Teplice war vereinbart, dass wenn der transferierte Spieler innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.bis 31.12.) von Beginn an 20 Bundesligaspiele absolviert, eine […]
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