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3. Mai 2019
Das Landgericht München (Az. 4 HK O 14312/18) hat diese Woche entschieden, dass die Inhalte von Cathy Hummels auf ihrem Instagram Account keine Werbung darstellen. Das Landgericht begründete seine Auffassung im Wesentlichen damit, dass bei 485.000 Followern klar ersichtlich sei, dass mit dem Instagram Account ein für jedermann ersichtlicher kommerzieller Zweck verfolgt werde und daher […]
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