Aktuelles

Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
16. Dezember 2015
In einem von uns in erster und zweiter Instanz vertretenen Fall, hat der BGH in einem heute veröffentlichten Urteil ein Machtwort gesprochen (VI ZR 134/15): Unerwünschte Werbung - auch in sogenannten Autoreply-Mails - an Verbraucher, muss nicht hingenommen werden und löst Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche aus. Auch dann, wenn es sich dabei im Kern um Eingangsbestätigungen […]
Zum Beitrag
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.