Aktuelles

Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
30. Oktober 2017
Der Bundesgerichtshof hat  nach Angaben der GEMA mit Beschluss vom 18.10.2017 die Nichtzulassungsbeschwerde der GEMA gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin zurückgewiesen. Das Kammergericht Berlin hatte in seinem Urteil vom  14.11.2016 (Az.: 24 U 96/14)  festgestellt, dass eine Beteiligung der Verleger an Ausschüttungen der GEMA an die Urheber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Zum Beitrag
31. Januar 2017
Wie bereits mitgeteilt, hat das Kammergericht Berlin (Urteil vom 14.11.2016 – AZ: 24 U 96/14) festgestellt, dass die GEMA gegenüber den klagenden Künstlern ab dem Jahr 2012 nicht berechtigt ist, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen. Die genauen Auswirkungen des Urteils sind immer noch nicht ganz vorhersehbar. Im Anschluss an das Urteil des […]
Zum Beitrag
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.