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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
23. November 2016
Mit Urteil vom 14.11.2016, Az.: 24 U 94/16 hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass die GEMA keinen pauschalen Verlegeranteil an die Musikverlage ausschütten darf. In dem konkret zu entscheidenden Fall war das Kammergericht davon überzeugt, dass die GEMA gegenüber den klagenden Künstlern nicht berechtigt ist, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen […]
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