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11. April 2012
Eine Vertragsstrafe, die nach billigem Ermessen vom Unterlassungsgläubiger auf EUR 10.000.- festgesetzt wurde wegen eines nur geringen Verstoßes, kann unangemessen hoch sein. Im vorliegenden Fall setzte das Berliner Kammergericht die Strafe deshalb per Urteil niedriger fest (KG Berlin Urteil v. 27.09.2011 - Az.: 5 U 137/10). Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, der steht auch regelmäßig dafür […]
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