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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
12. Dezember 2014
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 05.09.2014 (Aktenzeichen 6 U 205/13) festgestellt, dass dem Titel einer App grundsätzlich ein markenrechtlicher Titelschutz zukommen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser hinreichend kennzeichnungskräftig ist. Nicht ausreichend ist, dass der Titel lediglich das beschreibt, was Gegenstand der App ist. Im zu entscheidenden Fall war dies die […]
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