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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
17. Oktober 2016
 Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.09.2016, VII ZR 14/16) hat entschieden, dass jeden Zuschauer eines Fußballspiels die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er gegen diese Pflicht z.B. durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch […]
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