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2. Mai 2012
Ein durchaus interessantes Urteil erging Ende März vom Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es behandelte mitunter die spannende Frage, inwiefern ein Domaininhaber und zugleich Anbieter eines Domain-Parkings für Links (sponsored links) auf jugendgefährdende Seiten haftet. Dies, auch wenn er keine konkrete Kenntnis der einzelnen Links hat, da diese in der Regel im Rahmen des Parking-Anbieters automatisch übermittelt werden. […]
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