9. September 2011
Mit großer Spannung erwartet wurde die Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtes für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zur sog. „50+1-Regel“, die jetzt am 25.08.2011 erging. Die „50+1-Regel“ besagt, dass bei einer Kapitalgesellschaft, die am Spielbetrieb der 1. oder 2. Bundesliga teilnimmt, der „Mutterverein“ mehr als 50% der Stimmanteile halten muss, um somit auch bei Beteiligung externer […]
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