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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
14. Januar 2015
Onlinehändler die im Rahmen des Fernabsatzes auch mit Kunden im Ausland Verträge abschließen verwenden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig folgende Rechtswahlklausel: „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ Das Oberlandesgericht Oldenburg hat (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14) nunmehr entschieden, dass diese Rechtswahlklausel unwirksam sei, da sie den Eindruck erwecke, dass deutsches Recht ausschließlich anwendbar sei […]
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