11. Oktober 2013
Das Landgericht München hat sich in einer Entscheidung vom 24.04.2013 (Aktenzeichen 9 O 27677/12) damit befasst, in welchem Umfang satirisch pointierte Äußerungen über einen älteren Schauspieler angesichts dessen Vaterschaft in einem Bühnenprogramm eines Comedians zulässig sind. Das Gericht kam dabei zu der Überzeugung, dass, sofern der Comedian im Rahmen seines Programms den in der Öffentlichkeit bekannten […]
Zum Beitrag