25. November 2010
Die Online-Veröffentlichung einer Verwarnung eines Sportlers gegen das Anti-Doping-Regelwerk eines Sportverbandes ist nach Auffassung des OLG Hamburg nicht mehr durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt, wenn die Verwarnung länger als 6 Monate abrufbar ist. In dem von dem OLG Hamburg zu entscheidenden Fall hatte ein Ruderer gegen die Doping-Meldepflicht seines Verbandes verstoßen. Der Verband hat daraufhin […]
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