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21. Oktober 2013
Wer behauptet, ein anderer habe seine Facebook-Fans nur gekauft, kann nach einem aktuellen Beschluss des OLG Frankfurt abgemahnt werden (OLG Frankfurt, Beschluss v. 25.04.2013, Az.: 16 W 21/13). Deshalb ist bei solch einer Aussage - vor allem auch gegenüber Konkurrenten - Vorsicht geboten. Spätestens seit die Facebook-Freunde im Internet mittlerweile im Paket angeboten werden und […]
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