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18. Mai 2012
 Das Bundespatentgericht hat der Witwe des verstorbenen Fußballspielers Robert Enke im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung der Wortmarke „Robert Enke“ Recht gegeben. Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 27.03.2012 (AZ: 27 W (pat) 83/11) bestätigt, dass die Eintragung von Personennamen nach dem MarkenG grundsätzlich zulässig ist. Das gelte auch für Namen berühmter und bekannter Personen.  
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