18. Februar 2011
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stiftung "Preußische Schlösser und Gärten" die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind. 1. Sachverhalt In dem Verfahren wehrte sich die Stiftung […]
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