23. April 2013
Die Musikverwertungsgesellschaften erwerben die Rechte der Musikurheber entweder durch direkte vertragliche Vereinbarungen mit den Urhebern oder durch Übertragung seitens anderer Verwertungsgesellschaften, die die Rechte in einem anderen Staat treuhänderisch wahrnehmen und verwalten. Für letzteres wurde ein internationaler Dachverband gegründet, der 1963 einen Mustervertrag für eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen seinen Mitgliedern erstellte. Bereits im Juli 2008 stufte […]
Zum Beitrag