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10. Februar 2011
Das Landgericht Köln musste sich mit der Frage befassen, ob bei einer rechtsverletzenden Äußerung in einem Internetdienst, die grundsätzlich für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches notwendige Wiederholungsgefahr noch gegeben ist, wenn eine Richtigstellung erfolgt ist. 1. Richtigstellung Das Landgericht Köln geht davon aus, dass die für einen Unterlassungsanspruch gem. § 1004 i.V.m. § 823 I BGB […]
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