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Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht
16. März 2016
Immer mehr Firmen und Unternehmen nutzen die sozialen Netzwerke, um auf ihre Dienstleistungen und Produkte aufmerksam zu machen. Die Kehrseite hiervon ist, dass auch Nutzer auf den sozialen Netzwerken der Firmen ihre Empörung kundtun können. Wie man rechtlich mit solchen Empörungswellen umgeht, beschreibe ich in der neuesten Ausgabe von „Die Versicherungspraxis 3/2016“.      
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