Erst vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof zu einem Thema entschieden, das immer wieder - vor allem unter Wettbewerbern - für Streit sorgt: Spitzenstellungsbehauptungen. Wer Werbeslogans mit Superlativen einsetzt wie "Wir sind die Größten auf dem Gebiet..." oder "Vertrauen Sie dem Marktführer in Sachen..." der muss im Zweifelsfall auch beweisen können, dass er tatsächlich der Größte […]