22. Februar 2013
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 31.05.2012 – I ZR 234/10 – erneut bestätigt, dass zwar auch die reine Wirtschaftswerbung von der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt ist, wenn sie neben dem Werbezweck einen aktuellen Informationsgehalt für die Allgemeinheit enthält, dass aber auch für Prominente gilt, dass sie nicht vorbehaltlos tolerieren […]
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