23. April 2012
Sofern Medien (hier die BILD) das Passfoto eines verstorbenen Unfallopfers veröffentlichen, obwohl dessen Eltern dies ausdrücklich verboten haben, so kann hierfür regelmäßig keine Geldentschädigung geltend gemacht werden. Vor allem dann nicht, wenn im Auto des Unfallverursachers eine prominente Persönlichkeit saß und das Ereignis daher an öffentlichem Interesse gewinnt (BGH, Az. VI ZR 123/11). Geklagt hatten […]
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