3. April 2019
In einem Prozess, den wir für die Klägerseite geführt haben, hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz entschieden (AG Landau i.d. Pfalz, Urteil vom 11. Februar 2019, AZ: 5 C 739/18), dass eine Uhr auch mit Tragespuren (hier: Schweiß- und Hautrückstände sowie Knick im Armband) im Rahmen des Widerrufsrechts von Verbrauchern zurück geschickt werden kann. […]
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