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11. Mai 2012
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, der hat sich grundsätzlich auch daran zu halten. Wer dagegen verstößt, hat obendrein in der Regel auch noch eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Wer einmal eine solche Unterlassungserklärung abgibt, kann diese später nur sehr schwer bzw. fast gar nicht mehr anfechten. Das stellen nun auch die Richter des OLG Hamm erneut im […]
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