Es ist noch nicht lange her, dass die Super League ihre Pläne offenbarte und nur kurze Zeit später damit spektakulär scheiterte. Das Kapitel Super League ist damit jedoch noch nicht beendet. Der Streit zwischen UEFA, den Ligen und den abtrünnigen Klubs geht in die nächste Runde.
Vergangenen Mittwoch verkündete die Sportsgerichtsbarkeit der UEFA in einem kurzen Statement, dass offiziell Ermittlungen gegen Juventus Turin, Real Madrid und den FC Barcelona durch die zuständigen Disziplinarorgane der UEFA aufgenommen wurden. Das Verfahren könnte potenziell mit einem Ausschluss der Klubs aus der Champions League enden. Diese drei Klubs sind die letzten, die öffentlich noch zur Gründung der Super League stehen.
Der größte Streitpunkt zwischen den „abtrünnigen Drei“ und der UEFA sowie den nationalen Ligen ist weiterhin die Frage, ob ein Ausschluss aus der Champions League oder den nationalen Ligen möglich ist. Die Super League selbst hat diesbezüglich ebenfalls Rechtsschritte eingeleitet. Es wurde vermeldet, dass ein Handelsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hat, ob die die UEFA und die FIFA durch eine Monopolstellung den freien Wettbewerb verhindere und damit gegen EU-Recht verstößt.
Hinsichtlich der anderen neun Klubs, welche sich in kürzester Zeit von ihrem Willen an der Teilnahme zur Super League distanziert haben, genehmigte die UEFA Wiedereingliederungsmaßnahmen unter Auflagen. Diese Klubs hatten „im Geiste der Versöhnung und zum Wohle des europäischen Fußballs“ bei der UEFA Verpflichtungserklärungen eingereicht, in denen sie sich zu den UEFA- und nationalen Klubwettbewerben bekannten. Als Strafe müssen die Klubs eine Spende von 15 Millionen Euro für den Kinder-, Jugend- und Amateurfußball leisten sowie fünf Prozent ihrer UEFA-Einnahmen einer Saison an die UEFA entrichten. Zudem wurde eine Vertragsstrafe von 100 Millionen Euro pro Klub vereinbart, sollten die Pläne zur Teilnahme an der Super League wiederaufgenommen werden.
Autor: Dr. Thomas Himmer