Das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 17.12.2014, Aktenzeichen 310 O 162/14) hat entschieden, dass im Falle einer unberechtigten Nutzung fremder Fotografien im Online-Bereich ein Streitwert von € 7.500,00 angemessen ist.
In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer ein urheberrechtlich geschütztes Foto im Internet verwendet, ohne Einwilligung des Rechteinhabers. Das Gericht hat in seiner Entscheidung hervorgehoben, dass bei der Bestimmung des Streitwertes vor allem der Umfang der drohenden Verletzung und die Vorgehensweise des Beklagten zu bewerten sind.
Zu berücksichtigen ist, dass auch nach den Ausführungen des Gerichts es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Der jetzt vom Landgericht Hamburg festgestellte Streitwert kann daher auch abhängig vom Einzelfall durchaus nach oben oder unten abweichen.