26. März 2020

Soforthilfe für Künstler und Kulturschaffende

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Aufgrund des Corona-Virus haben die Bundesregierung und der Bundestag diverse Hilfs- und Unterstützungsangebot verabschiedet. Um insbesondere im Veranstaltungs- und Musikbereich tätigen einen Überblick zu geben, haben wir folgende Zusammenfassung erstellt:

  1. Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Der Bundestag hat Veränderungen, die zum 01.04.2020 in Kraft treten, beschlossen.
  • Statt bisher 30 % müssen künftig nur noch 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsauswahl betroffen sein,
  • Auf den Abbau von negativen Arbeitszeitkonten wird teilweise verzichtet,
  • Leiharbeiter können künftig ebenso Kurzarbeitergeld erhalten,
  • Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
  • Um die Liquidtät von Unternehmen zu sichern, hat der Bund steuerliche Erleichterungen beschlossen. Sie gelten insbesondere auch für Freiberufler.

Dazu gehören insbesondere:

  • erleichterte Gewährung von Steuerstundungen,
  • Anpassung der Steuervorauszahlung,
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge,
  • Steuerentgegenkommen.
  • Neben den o.g. steuerlichen Verbesserungen wird auch ein leichterer Zugang zu den Überbrückungskrediten verschafft. Im Mittelpunkt steht dabei die Kredithilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dabei bietet die KFW insbesondere einen sogenannten RP-Gründerkredit universell an. Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 % der Betriebsmittelkosten bis maximal 200.000.000,00 €.

Weiterführende Informationen sind auch bei Backtagepro zu finden. Ferner hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg ein Soforthilfeprogramm für Künstler und Kulturschaffende verabschiedet.

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