22. Dezember 2015

Schiedsgericht des DHB entscheidet den Fall Mimi Kraus

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das Schiedsverfahren zwischen der NADA und Michael „Mimi“ Kraus, vertreten durch Dr. Joachim Rain, hinsichtlich der ihm zur Last gelegten Verstöße gegen Melde- bzw. Erreichbarkeitspflichten hat nach mehr als einem Jahr sein Ende gefunden. Die entsprechende Pressemitteilung zum Verfahrensabschluss lautet wie folgt:

 

Die NADA hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des DHB (ADK-B-01-14) Rechtsmittel zu diesem ad hoc Schiedsgericht eingelegt. Die NADA und Herr Kraus, in dem Bestreben das Schiedsverfahren zu einem endgültigen Abschluss zu bringen, haben sich anlässlich der mündlichen Verhandlung am 14.12.2015 auf einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut geeinigt.

Gegenstand des Schiedsverfahrens war eine Verletzung formaler Anti-Dopingbestimmungen, nämlich des Art. 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB, wonach jede Kombination von 3 versäumten Kontrollen und/oder Meldepflichtversäumnissen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten einen Verstoss gegen Anti-Dopingbestimmungen darstellt.

Im vorliegenden Fall liegt zwar ein Verstoss gegen Art. 2.4 des Anti-Doping-Reglements des DHB vor. Das Verschulden von Herrn Kraus beruhte jedoch auf einer nur geringfügigen Fahrlässigkeit. Der sehr niedrige Grad des Verschuldens war denn auch ausschlaggebend für die Kürze und den Zeitraum der Sperre. Die Sperre beginnt am 27.5.2014 und endet am 27.8.2014.

Verwandte Beiträge

28 August 2014

Mimi Kraus von Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes freigesprochen:

Mimi Kraus, Mitglied der Handball-Weltmeistermannschaft von 2007, war im Juli 2014 vorläufig vom DHB suspendiert worden und damit nicht mehr für seinen Verein Frisch Auf Göppingen spielberechtigt, weil er innerhalb von 18 Monaten 3 Meldeverstöße im Sinne der Anti-Doping-Bestimmungen begangen haben soll. In einer Anhörung am 26.08.2014 gelang es Mimi Kraus, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt […]
9 September 2011

Ständiges Schiedsgericht entscheidet über 50+1-Regelung

Mit großer Spannung erwartet wurde die Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtes für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zur sog. „50+1-Regel“, die jetzt am 25.08.2011 erging.  Die „50+1-Regel“ besagt, dass bei einer Kapitalgesellschaft, die am Spielbetrieb der 1. oder 2. Bundesliga teilnimmt, der „Mutterverein“ mehr als 50% der Stimmanteile halten muss, um somit auch bei Beteiligung externer […]
Copyright © 2024 - Schickhardt Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.