Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.09.2022 – 5 U 117/21, GRUR-RS 2022, 25548 – Kieferchirurgie) hat im Zusammenhang mit Äußerungen in einem Bewertungsportal über einen Kieferchirurgen entschieden, dass wenn die Beanstandung einer Internetbewertung gegenüber einem Hostprovider auf bewusst falschen Tatsachenvortrag (hier: wahrheitswidrige Leugnung eines Behandlungsverhältnisses) gestützt wird, die Beanstandung keine Prüfpflichten des Hostproviders auslöst.
Eine detaillierte Besprechung des Urteils unseres Partners Prof. Dr. Ralf Kitzberger erfolgt in der Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis ( GRUR-Prax, 2022, Seite 614)