• WIR SPRECHEN DIE SPRACHE UNSERER MANDANTEN, …

    … weil wir sie verstehen.
  • WIR KENNEN DAS UMFELD UNSERER MANDANTEN GENAU, ...

    … weil wir Teil davon sind.
  • WIR ARBEITEN HINTER DEN KULISSEN, …

    … damit alles glatt über die Bühne geht und Sie sich sicher fühlen können.
  • WIR KONZENTRIEREN UNS …

    … auf das, was wir am besten können und worin wir die größte Erfahrung haben.

Unsere Mannschaft

Unsere Anwaltsboutique

Selbstverständnis der Kanzlei
Schickhardt Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte, in Deutschland führende Anwaltsboutique im Bereich des professionellen Sport- und Entertainmentrechts. In Schickhardt Rechtsanwälte stecken 35 Jahre Erfahrung bezüglich dieser hoch komplizierten und mit vielen Fallstricken versehenen Geschäftsbereiche. Die ausgesuchte Expertise, die jahrzehntelange Erfahrung und das Ansehen im In- und Ausland sorgen dafür, dass die Mandanten auf der sicheren Seite sind. Unsere Mandatsverhältnisse sind auf Dauer angelegt und stellen eine zuverlässige, qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung oft während der gesamten Karriere dar. Seit Jahrzehnten vertrauen namhafte deutsche und internationale Fußballclubs, führende Profisportler aus den populärsten Sportarten, bekannte Trainer und Manager, Musiker, Künstler, Plattenlabels, Filmschaffende, aber auch überregionale und international aufgestellte Großunternehmen auf Schickhardt Rechtsanwälte. Das hohe Ansehen der Kanzlei überträgt sich auf die Mandanten und sichert durch Zuverlässigkeit, Vertrauen, Kompetenz und Durchsetzungsstärke deren Erfolg.

Unsere Anwälte

Wer wir sind...

Prof. Christoph Schickhardt

(Gründer und Partner)
Rechtsanwalt
Christoph Schickhardt ist Gründer und Partner von Schickhardt Rechtsanwälte. Seit 1983 beschäftigt er sich hoch spezialisiert mit dem Recht des professionellen Sports und gilt als einer der führenden Sportanwälte Deutschlands.
  • Veröffentlichungen
    Prof. Christoph Schickhardt
    Seit Jahrzehnten genießt Christoph Schickhardt in der Branche als kenntnisreicher Experte, starker Verhandlungsführer und zuverlässiger Partner hohen Respekt. Christoph Schickhardt verfügt über eine dem deutschen und internationalen Sportrecht einzigartige Erfahrung, einen hohen Bekanntheitsgrad und vielfältige, über Jahrzehnte hinweg gewachsene Kontakte und Beziehungen zu den wichtigsten Entscheidungsträgern in allen den Profisport bestimmenden Bereichen. Aufgrund seines Erfolgs in zahlreichen spektakulären, in den Medien viel beachteten Verfahren setzen gerade in der Öffentlichkeit stehende Mandanten in kritischen Situationen auf Christoph Schickhardt. Zahlreiche Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga zählen zu seinen Klienten, ebenso wie im Sportbusiness tätige und international aufgestellte Unternehmen, Spieler, Trainer, Manager und andere führende Beteiligte. Bereits 2008 wurde er mit seinem Team von JUVE als „Kanzlei des Jahres 2008 im Sportrecht“ für den deutschen Bereich ausgezeichnet. Christoph Schickhardt kümmert sich persönlich „rund um die Uhr“ um die Belange und Interessen seiner Mandanten und lebt dies für Schickhardt Rechtsanwälte vor. Außerdem lehrt er seit 2005 an der Reinhold-Würth-Hochschule in Künzelsau und ist seit 2013 dort als Honorarprofessor tätig.
    Geburtsjahr:
    1955
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Recht des professionellen Sports
    Rechtsanwaltszulassung seit:
    1983
    Ausbildung:
    Universität Tübingen
    Sprachkenntnisse:
    Englisch und Französisch

    Kontakt

    Büroleiterin: Iris Günther
    Fon +49 (0) 7141 6487-121
    Fax +49 (0) 7141 6487-129
    E-Mail schickhardt@schickhardt-law.com

Dr. Joachim Rain

(Partner)
Rechtsanwalt
Joachim Rain zählt zu den führenden Rechtsexperten des deutschen und internationalen Fußballgeschäfts und ist ein ausgewiesener, über die nationalen Grenzen hinaus vernetzter Spezialist für komplizierte nationale und internationale Transfergeschäfte. So greift auch das internationale Fachorgan des Profisports „Football Legal“ immer wieder auf Aufsätze und Expertisen von Joachim Rain zurück.
  • Veröffentlichungen
    Dr. Joachim Rain

    June 21

    Football Legal # 15
    254      FIFA´s jurisdiction in employment-related matters in the German Bundesliga
    330      Player vs Agent

     

    December 2020

    Football Legal # 14
    95        Multi-Club Ownership Rules in German Football
    251      Player´s Right to Request Disclosure of Revenues from an Agent

     

    June 2020

    Football Legal # 13
    241      New Cases Involving the VAR

     

    December 2019

    Football Legal # 12
    201      Are Clubs Responsible for the Costs of Police Operations/Presence at Football Matches?
    203      The Case of Bakery Jatta

    June 2019

    Football Legal # 11
    194      Is it mandatory for a Coach who is sent off by the Referee to be automatically suspended for the next match?
    196      Can Crowd Misbehavior Justify a Deduction of Points?

    December 2018

    Football Legal # 10
    246      New guidelines for the DFB Prosecutor in procedures against clubs before the DFB´s sports tribunals

     

    June 2018

    Football Legal # 9
    Chosen National Exemples
    120      Germany: Breach of a player´s contract: the German way
    216      The yellow-red card of Nils Petersen
    218      The penalty within half-time

     

    December 2017

    Football Legal # 8
    199      Prerequisites for a nationwide Stadium Ban
    201      First experiences with the Video Assistant Referee in Germany

     

    June 2017

    Football Legal # 7
    136      The Legal Framework for Minors in German Football
    275      Liability of fans for fines imposed on clubs by football federations following fans´ mishehaviour

     

    November 2016

    Football Legal # 6
    181      The German Federal Court´s decision in the Pechstein case: the end of the saga?

     

    June 2016

    Football Legal # 5
    25        Should training compensation also be awarded for loaning clubs, although they were not the last club before the international transfer?
    156      The Appeal Decision in the case “Rogon vs. German Football Federation” and its consequences

     

    December 2015

    Football Legal # 4
    215      The Heinz Müller Case
    216      No reimbursement fo fines imposed to clubs by the DFB for their fans´ misbehaviour

     

    June 2015

    Football Legal # 3
    21        Employment contracts in German Football, with a specific focus on tools regulas
    64        National Implementations of FIFA´s new Regulations on working with Intermediaries
    143      The Wilhelmshaven´s case
    144      The Pechstein´s case
    145      What are the sanctions in cases of “emergency brakes”? The Jerome Boateng´s case
    146      Arbitration clause upheld in a dispute between a club and a licensed agent

     

    December 2014

    Football Legal # 2
    64        Comparative approach to the National Financial Controls of Clubs
    129      Nullity of an arbitration clause providing for CAS jurisdiction
    130      Players´ release to national teams

     

    June 2014

    Football Legal # 1
    79        The so-called „50+1 Rule“ in German Football
    81        Request of a player to be admitted to first team´s training denied by Labour Court
    81        New Approaches in sanctioning clubs for fireworks incidents during matches
    81        Decision of the Sport Court of the German Football Association (DFB) regarding the “phantom goal” in Hoffenheim

     

    Joachim Rain vertritt im Geschäft des Profifußballs die bekanntesten deutschen und internationalen Clubs, Spieler, Trainer und Berater. Seinen Schwerpunkt legt er auf die Vertragsgestaltung von nationalen und internationalen Transfer-, Spieler- und Beraterverträgen. Zudem ist er im deutschsprachigen Bereich einer der meist empfohlenen und beauftragten Rechtsanwälte in den Verfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS). Zu seinem ausgesuchten Tätigkeitsgebiet gehört auch die Vertretung von Vereinen, Sportlern, Trainern vor den Rechtsorganen der FIFA und UEFA. Bekannte Sportler aus verschiedenen Disziplinen nutzen seine speziellen Kenntnisse bei Doping- und Disziplinarvergehen. Als Mitglied der Association Internationale des Avocats du Football (AIAF) verfügt Joachim Rain über ein weltweites Netzwerk an Kontakten und Beziehungen im professionellen Fußball- und Sportgeschäft. Joachim Rain verbindet seine exklusive Kompetenz mit einem hohen Maß an Einsatz und Leidenschaft für seine Mandanten und gewährt somit neben einer hohen Rechtssicherheit auch das gute Gefühl einer umfassenden rechtlichen Betreuung und Beratung auf höchstem Standard.
    Geburtsjahr:
    1971
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Recht des professionellen Sports, Vertriebsrecht, Medizinrecht
    Rechtsanwaltszulassung seit:
    1999
    Ausbildung:
    Universität Heidelberg
    Sprachkenntnisse:
    Englisch und Französisch

    Veröffentlichungen

    (Auszug)

    June 21
    Football Legal # 15
    254      FIFA´s jurisdiction in employment-related matters in the German Bundesliga
    330      Player vs Agent

    December 2020
    Football Legal # 14
    95        Multi-Club Ownership Rules in German Football
    251      Player´s Right to Request Disclosure of Revenues from an Agent

    June 2020
    Football Legal # 13
    241      New Cases Involving the VAR

    Weitere Veröffentlichungen

    Kontakt

    Büroleiterin: Nadja Baumgärtner
    Fon +49 (0) 7141 6487-131
    Fax +49 (0) 7141 6487-139
    E-Mail rain@schickhardt-law.com

Prof. Dr. Ralf Kitzberger LL.M.

(Partner)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Ralf Kitzberger verfügt als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Informationstechnologierecht über eine ausgewiesene Expertise in diesen wichtigen Rechtsgebieten. So ist er fest verankert im hochkomplexen Business von Musik, Entertainment, Event und verfügt über ein dichtes Netzwerk bei den führenden Protagonisten der Show- und Entertainmentbranche.
  • Veröffentlichungen
    Prof. Dr. Ralf Kitzberger LL.M.

    2022:

    Keine Prüfpflichten bei wahrheitswidriger Leugnung eines Behandlunsverhältnisses

    Herausgeber: GRUR PRAX Heft Nr. 21/2022

     

    2021:

    Musikwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung. Handbuch für Wissenschaft und Praxis.

    Endreß | Wandjo, Nomos Verlag, 2021

     

    2021:

    The Amendet Audiovisual Media Services Directive. Nationalism vs Globalism: Regional and Transnational Legal Issues Reshaping the Entertainment Industry.

    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

     

    2021:

    Mandatory Vaccination for concert visitors? Natiionalism vs Globalism: Regional and Transnational Legal Issues Reshaping the Entertainment Industry

    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

     

    2020:

    GRUR-Prax 2020, 449 Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler

     

    2018:

    Is There Really a Value Gap? Finding the Value in the Gap

    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

     

    2016:

    International Merchandising and Branding, Exploiting One´s Celebrity Status through Merchandising and Endorsement Agreements; The Monetization of the Global Music Business - from Creators to Major Industry

    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

     

    2015:

    Streaming Legal Issues: Copyright in Germany in „The Streaming Revolution in the Entertainment Industry.“

    Herausgeber International Accociation of Entertainment Lawyers.

     

    2014:

    Performer`s Agreements with Producer and Venue in Licensing of Music – from BC to AD Herausgeber International Association of Entertainment Lawyers.

     

    Februar 2014:

    Gema-Hinweise auf Youtube wettbewerbswidrig verwirrende Sperrtafeln im Legal Tribune Online am 27.02.2014.

     

    August 2013:

    Persönlichkeitsrecht in Kunst, Kultur und Werbung, Wilhelm Fink GmbH & Co. Verlags-KG.

     

    April 2013:

    EuGH: Wettbewerbsverzerrende Praktiken von Verwertungsgesellschaften. In Legal Tribune ONLINE 15.04.2013.

     

    Februar 2013:

    Merchandising- und Testimonial Verträge in Kultur und Recht Februar 2013, L.7.12.

     

    Januar 2013:

    Kein höheres Interesse der Kunst bei Verfolgung wirtschaftlicher Interessen in GRUR PRAX 2013, Seite 19.

     

    August 2012:

    BGH stärkt Urheberrechte: Internet-Provider müssen Filesharer-IP-Adressen herausgeben. In: Legal Tribune ONLINE 11.08.2012.

     

    Juli 2012:

    Souverän mit Kritik umgehen, im Handelsblatt 26.07.2012 SPEZIAL: LEGAL SUCCESS Seite 48.

     

    2012:

    „Verwertungsgesellschaften in Deutschland, in Selbstmanagement im Musikbetrieb“, Herausgeber Petra Schneidewind, Martin Tröndle, 2. komplett überarbeitete Auflage.

     

    2012:

    „Urheber- und Leistungsschutzrechte in Deutschland in Selbstmanagement im Musikbetrieb“, „Handbuch für Selbstschaffende“, Heraus- geber Petra Schneidewind, Martin Tröndle, 2. komplett überarbeitete Auflage.

     

    2012:

    GEMA gegen YouTube: LG Hamburg regelt den Umgang mit Musikvideos auf Internetplattformen. In: Legal Tribune ONLINE, 20.04.2012.

     

    2012:

    Das Recht am eigenen Bild in einer Dokumentation, in FilmFacts Südwest 1/2012.

     

    2011:

    Die werbliche Nutzung von Bildnissen und Namen von Profisportlern – Zugleich Anmerkung zu OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 469 in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 3/2011.

     

    2011:

    Photo and film reporting from Concerts, in Live Entertainment Handbook, Herausgeber International Association of Entertainment Lawyers.

     

    2010:

    „Musikrecht“ erschienen im Musikmarktverlag 2010.

     

    2009:

    „Rechtlicher Schutz für Sportler bei der Nutzung ihres Namens und Bildnisses in der Werbung“, (SpuRt 2009, Seite 228 ff.).

     

    2008:

    „Eventkommunikation“, Expertenerfahrung, Theorie, Recht und Praxis, Herausgeber Ralf Dannhäuser.

     

    2005:

    „Veranstaltungsrecht“, Musikmarkt Verlag.

     

    2004:

    „Arbeitsrecht in der Filmproduktion“ in „Von der Idee zum Film“, 4. Auflage, UVK Konstanz 2004, Herausgeber Bastian Clevé.

     

    2004:

    „Lexikon der Entertainment-Industrie“, Mitautor, PPV Medien 2004, Herausgeber Robert Lyng, Michael von Rothkirch, Stefan Klein.

     

    2003:

    „Verträge bei der Projektentwicklung“, Film Facts Südwest.

     

    2003:

    „Verwertungsgesellschaften in Deutschland, in Selbstmanagement im Musikbetrieb“, Herausgeber Petra Schneidewind, Martin Tröndle.

     

    2003:

    „Urheber- und Leistungsschutzrechte in Deutschland in Selbstmanagement im Musikbetrieb“, „Handbuch für Selbstschaffende“, Herausgeber Petra Schneidewind, Martin Tröndle.

     

    2002:

    „Marketing und Marke in der Musikbranche“, Herausgeber empire.

     

    November 1997:

    Buchbesprechung in Arbeit und Recht: „Betriebs-verfassung und Umstrukturierung (AuR 1997, S. 443).

     

    November 1996:

    Dissertation: „Das Arbeitskampfrecht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Secondary Industrial Activities und drittbezogenen Arbeitskampfmaßnahmen“ in Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft.

     

    August 1993:

    Veröffentlichung in Arbeit und Recht (AuR 1993, S. 236 ff.) Titel: Grundprinzipien des österreichischen Arbeitskampfrechts.

     

    Mai 1993:

    Veröffentlichung in der Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg (BWNotz 1993, S. 55 ff.) Titel: “Gestaltungsprobleme des Ehegattenerbrechts; eine rechtsvergleichende Betrachtung zum deutschen und neuem schweizerischen Recht“.

     

    März 1993:

    Veröffentlichung in Juristische Schulung 1993 Heft 3 Titel: „Introduction to English Law an der London School of Economics an Political Science“.

     

    Stand 30.07.2021

    Die bekanntesten Künstler, Musiker, Bands, Labels, Produzenten und Filmschaffenden setzen auf seine hochwertige Expertise bei der Vertragsgestaltung und ihrer umfassenden rechtlichen Vertretung. Mit großem Engagement, ausgesuchter Expertise und langjähriger Erfahrung schützt Ralf Kitzberger die Interessen seiner Mandanten auch vor immer häufiger werdenden Eingriffen in das Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Im öffentlichen Blickpunkt stehende Persönlichkeiten setzen auf Ralf Kitzberger bei der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre, gerade auch gegenüber Presse- und Medienorganen und innerhalb der sozialen Netzwerke. Dabei hat sich Ralf Kitzberger in der Musik- und Entertainmentbranche als zäher und zuverlässiger Verhandlungspartner bundesweit Anerkennung und Respekt erarbeitet. Mit Augenmaß und hoher Sachkompetenz begleitet er seine Mandanten im Business von Musik und Entertainment zuverlässig und geradlinig, häufig während der gesamten Karriere. Als Mitglied von International Association of Entertainment Lawyers ist er weltweit vernetzt. Zwischenzeitlich zählen zahlreiche international bekannte Stars und erfolgreichste Künstler zu seinem vertrauten Mandantenstamm. Gerade im komplexen Bereich von Musik und Entertainment kommt es auf eine umsichtige und überlegte Vertragsgestaltung an, wodurch der Künstler und seine Interessen trotz eines hektischen Umfelds einen dauerhaften Schutz erfahren. Gerade die führenden, umworbenen Künstler und Stars der Branche fühlen sich aufgrund der langjährigen Begleitung von Ralf Kitzberger dort bestens aufgehoben und geschützt. An der Merzakademie, Hochschule für Gestaltung, Kunst und Medien in Stuttgart unterrichtet Ralf Kitzberger als Honorarprofessor.
    Geburtsjahr:
    1968
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Urheber- und Medienrecht, Recht des Gewerblichen Rechtsschutzes, Informationstechnologierecht, Entertainmentrecht, Persönlichkeitsrecht
    Rechtsanwaltszulassung seit:
    1998
    Ausbildung:
    Universität Konstanz, Universität Lausanne, Temple University (Philadelphia)
    Sprachkenntnisse:
    Englisch und Französisch

    Veröffentlichungen

    (Auszug)

    2021:
    The Amendet Audiovisual Media Services Directive. Nationalism vs Globalism: Regional and Transnational Legal Issues Reshaping the Entertainment Industry.
    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

    2021:
    Mandatory Vaccination for concert visitors? Natiionalism vs Globalism: Regional and Transnational Legal Issues Reshaping the Entertainment Industry
    Herausgeber: International Accociation of Entertainment Lawyers.

    2020:
    GRUR-Prax 2020, 449 Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler

    Weitere Veröffentlichungen

    Kontakt

    Büroleiterin: Melanie Stoll

    Fon +49 (0) 7141 6487-171
    Fax +49 (0) 7141 6487-179
    E-Mail kitzberger@schickhardt-law.com

Leonie K. Frank

(Partnerin)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leonie Frank ist bundesweit als Fachanwältin für Arbeitsrecht ausgewiesene Expertin für die kritischen, risikobehafteten Fälle des Arbeitsrechts. Auf ihren Rat im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht hören internationale, weltweit tätige Konzerne und mittelständische, familiengeführte Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.
  • Veröffentlichungen
    Leonie K. Frank
    Durch ihre engagierte und kompetente Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Managern national und international tätiger Konzerne hat sie sich einen ausgewählten und hochrangigen Klientenstamm erarbeitet. Außerdem betreut sie engagiert und leidenschaftlich Vereine der Bundesliga und der 2. Bundesliga in komplexen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und schützt Vereine, Sportler und Trainer schon bei der Vertragsgestaltung vor Risiken und Gefahren. Ihre internationale Erfahrung sammelte sie auch durch ihre Tätigkeit bei Kelley Drye & Warren LLP in New York.
    Geburtsjahr:
    1981
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Arbeitsrecht
    Rechtsanwaltszulassung seit:
    2010
    Ausbildung:
    Universität Tübingen und Kelley Drye & Warren LLP New York
    Sprachkenntnisse:
    Englisch, Französisch und Russisch

    Kontakt

    Büroleiterin: Iolanda Adami
    Fon +49 (0) 7141 6487-151
    Fax +49 (0) 7141 6487-159
    E-Mail lfrank@schickhardt-law.com

Dr. Thomas Himmer

(Partner)
Rechtsanwalt
Thomas Himmer verfügt über eine ausgewiesene Fachkompetenz auf den Gebieten des professionellen Sport- und Entertainmentrechts. Durch die beispielhafte Verknüpfung dieser Bereiche ist er nicht nur zuverlässiger Partner in diesen spezifischen Rechtsangelegenheiten, sondern steht unseren Mandanten auch als Berater in strategischen und konzeptionellen Fragen zur Seite.
  • Veröffentlichungen
    Dr. Thomas Himmer
    Mit großem Engagement und rechtlichem Verständnis für die Eigenheiten der Branche berät er die führenden Akteure und setzt sich für deren individuellen Belange und Bedürfnisse ein. Seine hohe Expertise im Bereich des deutschen, europäischen und internationalen Unternehmensrechts resultiert aus einer langjährigen akademischen Tätigkeit, einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und eingehenden Erfahrungen in einer der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands. Thomas Himmer tritt dabei als zuverlässiger und ganzheitlich beratender Partner für national und global agierende Unternehmen auf. Internationale Erfahrung sammelte Thomas Himmer durch Tätigkeiten bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen in New York, an der Universität in Dar-es-Salaam/Tansania und während eines einjährigen Aufenthaltes in Uganda im Rahmen seines Zivildienstes. Hierdurch bedingt setzt er sich insbesondere stark für ein interkulturelles Verständnis ein.
    Geburtsjahr:
    1988
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Recht des professionellen Sports, Entertainmentrecht, Unternehmensrecht
    Ausbildung:
    Universität Bayreuth und Ständige Vertretung der Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen New York
    Sprachkenntnisse:
    Englisch und Französisch

    Veröffentlichungen

    2021
    Stichwortkommentar eSport-Recht, Nomos Verlag, Stichwörter: Multiple Ownership; Förderung (Angekündigt für 2021)

    2021
    Multiple Club Ownership im Sport und eSport – Rechtswirklichkeit und Regulierungspraxis, SpoPrax, Ausgabe 07/21, Seite 158–163

    2019
    Das europäische Konzerninsolvenzrecht nach der reformierten EuInsVO, Mohr Siebeck

     

     

    Kontakt

    Büroleiterin: Britta Bär
    Fon +49 (0) 7141 6487-161
    Fax +49 (0) 7141 6487-169
    E-Mail himmer@schickhardt-law.com

Dr. Wolfgang Frank

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dr. Wolfgang Frank verfügt als langjähriger Notar und ausgewiesener Experte über eine größtmögliche Erfahrung bei der rechtlichen Betreuung und Vertretung von Unternehmen und Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens im Gesellschafts- und Vertragsrecht, aber auch sehr umfangreich und praxisnah im Immobilien- und Bauträgerrecht.
  • Veröffentlichungen
    Dr. Wolfgang Frank
    Seit Jahrzehnten ist er ein gefragter Berater von Familienunternehmen bei der Unternehmensnachfolge, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, bei Umwandlungen und der Gestaltung und Beratung bei komplexen Geschäften im Handels- und Unternehmensrecht. Jahrzehntelange Praxiserfahrung als Rechtsanwalt und Notar haben eine enge Vertrauensbasis zu seinen Mandanten geschaffen, die auf den Rat von Dr. Wolfgang Frank gerade auch im Erbrecht und bei der Gestaltung wichtiger persönlicher Angelegenheiten zurückgreifen. Führende Unternehmerpersönlichkeiten vertrauen auf seinen Rat ununterbrochen über Jahrzehnte hinweg. Durch seine Erfahrung auch im Ausland steht er seinen Mandanten auch bei Rechtsfragen mit internationalen Bezügen vertrauensvoll und persönlich zur Verfügung.
    Geburtsjahr:
    1943
    Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit:
    Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Bauträgerrecht, Handelsrecht
    Rechtsanwaltszulassung seit:
    1971
    Ausbildung:
    Augustana College, Rock Island, Illinois, Universität Tübingen und Universität München
    Sprachkenntnisse:
    Englisch, Französisch und Spanisch

    Kontakt

    Büroleiterin: Britta Bär
    Fon +49 (0) 7141 6487-161
    Fax +49 (0) 7141 6487-169
    E-Mail frank@schickhardt-law.com

Aktuelles

Der Fachblog in Sachen Sport- und Entertainmentrecht

Über den Autor des Blogs

Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Informationstechnologierecht
Ralf Kitzberger verfügt als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Informationstechnologierecht über eine ausgewiesene Expertise in diesen wichtigen Rechtsgebieten. So ist er fest verankert im hochkomplexen Business von Musik, Entertainment, Event und verfügt über ein dichtes Netzwerk bei den führenden Protagonisten der Show- und Entertainmentbranche.
24 Februar 2024

Rechtsprechungsnews aus der Welt des Sport- und Entertainmentrechts 2024/I

OLG Frankfurt, Urt. v. 20.6.2023, Az. 11 U 61/22 (rechtskräftig) 1. Räumt ein Vereinsmitglied dem Verein ein Nutzungsrecht an einem von dem Mitglied geschaffenen Vereinslogo ein, ist dieses Nutzungsrecht nicht grundsätzlich an die weitere Mitgliedschaft des Urhebers im Verein gebunden. 2. Allein der Ausschluss des Urhebers aus dem Verein rechtfertigt nicht den Rückruf des Nutzungsrechts […]
21 Februar 2024

Einer der bekanntesten Jazzmusiker Deutschlands: Übergabe des Nachlasses von Wolfgang Dauner an die Württembergische Landesbibliothek

Der künstlerische Nachlass der baden-württembergischen Jazzlegende WolfgangDauner (1935-2020) geht an die Württembergische Landesbibliothek. Ihre Musik-sammlung in Dauners Heimatstadt Stuttgart engagiert sich bei der Bewahrung undVermittlung eines bislang sonst wenig beachteten Teils des kulturellen Erbes.Die Erwerbung wurde durch das Engagement von Prof. Gerhard Wegen, Jürgen Sch-lensog und Prof. Ralf Kitzberger ermöglicht, denen es gelang drei Stiftungen […]
1 Februar 2024

Pressemitteilung

In Sachen Veronika Kienzle gegen John Heer John Heer hatte nach dem für ihn erfolglosen Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen Veronika Kienzle Klage eingereicht und dabei beantragt, dass das Landgericht Stuttgart Veronika Kienzle die Wiederholung verschiedener Aussagen verbietet. Das Landgericht Stuttgart (Az.: 11 O 66/23) hat am 25.01.2024 diese Klage von John Heer gegen unsere […]
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Unsere Mannschaft ist nur so gut ...

... wie das Team hinter den Kulissen

Iris Günther

Büroleiterin / Prof. Christoph Schickhardt
Fon +49 (0) 7141 6487-121
Fax +49 (0) 7141 6487-129

Nadja Baumgärtner

Büroleiterin / Dr. Joachim Rain
Fon +49 (0) 7141 6487-131
Fax +49 (0) 7141 6487-139

Melanie Stoll

Büroleiterin / Prof. Dr. Ralf Kitzberger
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Fon +49 (0) 7141 6487-171
Fax +49 (0) 7141 6487-179

Iolanda Adami

Büroleiterin / Leonie Frank
Fon +49 (0) 7141 6487-151
Fax +49 (0) 7141 6487-159

Britta Bär

Büroleiterin / Dr. Wolfgang Frank & Dr. Thomas Himmer
Controlling / Finanzen
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Fon +49 (0) 7141 6487-161
Fax +49 (0) 7141 6487-169

Leyla Nar

Fon +49 (0) 7141 6487-141
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Unsere Schwer­punkte

Sportrecht

Wir unterstützen nationale und internationale Fußballvereine sowie Trainer und Profisportler aller Bereiche, wenn es um ihre tägliche Arbeit geht und insbesondere dann, wenn erfolgskritische Situationen bevorstehen. Dabei vertrauen unsere Mandanten auf unsere hoch spezialisierte Expertise im Bereich des gesamten Sportrechts sowie all seiner Teilbereiche.

Medienrecht

Wir unterstützen nationale und internationale Künstler, Musiker, Plattenlabels und Filmschaffende, wenn es um ihre tägliche Arbeit auf der Bühne und dahinter geht und insbesondere dann, wenn es um erfolgskritische Situationen wie Plattenverträge oder die Wahrung ihrer Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte geht. Dabei vertrauen unsere Mandanten auf unsere hoch spezialisierte Expertise im Bereich des gesamten Entertainmentrechts sowie all seinen zugehörigen Teilbereichen.

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