Was sind eigentlich non-fungible tokens (NFT). Mit den sogenannten non-fungible token werden digitale Werke wie z.B. Kunstwerke zu handelbaren Gütern, die sich digital sammeln und versteigern lassen.
In den letzten Wochen machten die NTFs erhebliche Schlagzeilen. Nicht zuletzt, weil bereits am 11. März 2021 von dem Auktionshaus Christie´s ein digitales Kunstwerk mit den Namen „Everydays: the First 5000 days“ für umgerechnet ca. 70.000.000,00 US versteigert wurde.
Ähnlich wie bei der Frage der von künstlicher Intelligenz geschaffenen Werken stellen sich auch im Zusammenhang mit NFT´s rechtliche Fragen. Insbesondere im Urheberrecht lässt sich eine eindeutige Zuordnung noch nicht abschließend nachvollziehen.
Zu denken wäre hierbei u.a. daran, dass wenn von einem urheberrechtlich geschützten Werk NFT´s erstellt und in den digitalen Handel gebracht werden ein unbekanntes Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG vorliegt.
In Betracht kommt aber auch dass NFT´s keine urheberrechtliche Relevanz haben, sondern die Inhaberschaft am digitalen Original isoliert von etwaigen Urheberrechten zu sehen ist.
Die rechtliche Entwicklung und Diskussion hierzu werden wir bei rechtsportlich beobachten und insbesondere über die urheberrechtlichen Aspekten und der entsprechenden Vertragsgestaltung regelmäßig berichten.